12. Juni: Internationaler Tag gegen Kinderarbeit

Ein Bauer sammelt auf einer Plantage in der ghanaischen Ortschaft Nkawkaw Palmölfrüchte ein (Januar 2024).

Beitragsbild: © IMAGO / Joerg Boethling

In Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention steht:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte.“

Amnesty International hat sich an der Kampagne für ein wirksames europäisches Lieferkettengesetz beteiligt, d.h. für eine verbindliche europaweite Regelung, die alle Unternehmen auf menschenrechtliche sowie Umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette verpflichtet. Dabei geht es auch und gerade darum, die wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern zu verhindern.

Deshalb begrüßt Amnesty International, dass sich der Rat der EU doch noch für ein gemeinsames Lieferkettengesetz entschieden hat. Dies wird positive Auswirkungen auf die Menschenrechte bei Unternehmensaktivitäten weltweit haben. Bitter ist, dass sich Deutschland enthalten hat, nachdem es zuvor für massive Verschlechterungen im Gesetzestext gesorgt hat. Dies widerspricht dem geltenden Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Dass Deutschland das Vorhaben auf diese Weise gefährdet und die menschenrechtlichen Errungenschaften verwässert hat, ist damit der ganzen Regierung anzurechnen. So leidet die Glaubwürdigkeit der selbstpostulierten wertegeleitete Außenpolitik, die Menschenrechte in den Mittelpunkt des eigenen Handelns stellen sollte. Weitere Informationen zur Position von Amnesty International zum EU-Lieferkettengesetz findet ihr hier.