Vortrag im ZIB zum Anti-Rassismus-Tag

Vortrag

Vortrag

Am Mittwoch dem 21.03.2013 war der internationale Tag gegen Rassendiskriminierung. Aus diesem Anlass haben die Mitglieder der Unnaer Ortsgruppe von Amnesty International an diesem Tag eine Vortragsveranstaltung organisiert. Rassismus, oder allgemeiner ausgedrückt, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, tritt in Deutschland nicht nur in Form von Naziparolen auf NPD-Kundgebungen auf, sondern ist in weiten Teilen der Bevölkerung durchaus gesellschaftsfähig. Er drückt sich zum Beispiel aus, in der Ablehnung von Homosexuellen, in der Diskriminierung von ALG-II-Empfängern oder aber der Haltung gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern.

Auch eine Menschenrechtsorganisation wie Amnesty International wird immer wieder mit dem Thema Rassismus konfrontiert. Zum Einen sind verschiedene Formen des Rassismus in vielen Ländern immer wieder Auslöser und Ursache für schwere Menschenrechtsverletzungen. Zum Anderen aber betrifft uns das Thema auch hier in Deutschland, da die Menschen, die vor Menschenrechtsverletzungen, aus ihren Heimatländern zu uns fliehen, sich hier, aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer sozialen Situation, mit Ablehnung und Diskriminierung konfrontiert sehen. Auf die Situation der betroffenen Menschen wollen die Mitglieder von Amnesty International mit verschiedenen Beispielen aufmerksam machen.

Roma aus dem Kosovo
Von den weltweit 7 bis 10 Millionen Angehörigen des Roma-Volkes leben in Deutschland etwa 70.000 mit deutscher Staatsbürgerschaft, die sich mehrheitlich als Sinti bezeichnen und deren Vorfahren in den letzten 600 Jahren zugewandert sind. Darüberhinaus leben in Deutschland etwa 10.000 Sinti und Roma, die während des jugoslawischen Bürgerkrieges hierher geflüchtet sind, darunter 3000 Kinder, von denen viele in Deutschlanf geboren sind. Als Bürgerkriegsflüchtlinge befinden sie sich in einem sogenannten Duldungsstatus, d.h. sie können jederzeit wieder in den Kosovo abgeschoben werden.

Seit 2009 gibt es ein Rückübernahmeabkommen zwischen dem Kosovo und der Bundesrepublik Deutschland, Obwohl die Situation der Roma-Minderheit im Kosovo laut Menschenrechtsorganisationen, aber auch nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, des Europarats und der OSZE erschreckend ist. Menschenrechtsverletzungen an Roma sind häufig, werden aber nicht angezeigt. Die Arbeitslosigkeit der Roma erreicht fast 100 %. Gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquoten für Minderheitenangehörige werden missachtet. Die Ernährung der meisten Roma-Kinder ist völlig unzureichend. Für schulische Bildung wird nicht ausreichend gesorgt. Eine angemessene medizinische Versorgung ist auch für Rückkehrer unerschwinglich. Alte und Schwerkranke befinden sich in einer hoffnungslosen Situation. Die Sterbequote ist außerordentlich hoch.

Nach Aussagen des Roma und Ashkali Dokumentations-Zentrum (RADC), gibt es zwar Gesetze, die die Wiedereingliederung der zurückkehrenden Roma im Kosovo regeln sollen, aber in der Umsetzung ist bis heute nicht viel geschehen. So haben nur 4 der 39 Gemeinden überhaupt einen Plan zur Reintegration, die Finanzierung desselben ist gänzlich ungeklärt.

Flüchtlinge an den EU Aussengrenzen
Der Umbruch in Nordafrika und in Nahost führte in den letzten Jahren zu verstärkten Fluchtbewegungen. Der Syrien-Krieg hat die Lage noch weiter verschärft. Jedes Jahr treten Tausende die Flucht über das Mittelmeer Richtung Europa an. Im Jahr 2011 waren dies ca. 58.000 Flüchtlinge. Die Flüchtlingsorganisation „Cap Anamur“ dokumentierte in den letzten Jahren 15.000 Todesfälle allein im Mittelmeer.

Die Europäische Union reagiert auf diese Situation mit Panik und Abschottung. Flucht wird ausschliesslich unter dem Aspekt der „illegalen Einwanderung“ gesehen, obwohl das „Dublin II-Abkommen“ jedes EU-Land, das ein Migrant zuerst betreten hat, zwingt seinen Asylantrag zu bearbeiten. Amnesty International fordert deshalb: Die aktuelle Situation darf nicht missbraucht werden, das Recht auf Asyl auszuhöhlen oder Ängste zu schüren! Alle Menschen haben das Recht, ihr Land zu verlassen und einen Asylantrag zu stellen! Flüchtlinge haben ein Recht auf Schutz!

Stattdessen baut die EU mit der Grenzschutzorganisation FRONTEX ein Kontrollsystem auf, das auf Abschreckung und Kriminalisierung abziehlt. Frontex-Boote patroullieren zwischen Nordafrika, Malta und Süditalien, um afrikanische Bootsflüchtlinge aufzugreifen und zurückzubringen. Häufig wird nicht geprüft, ob sich an Bord Schutzbedürftige befinden, die Anrecht auf Asyl haben. Amnesty International fordert deshalb von der Grenzschutzagentur, alle Regeln des internationalen Flüchtlingsrechts zu respektieren. Menschen dürfen nicht am Verlassen ihres Landes gehindert werden.

In Griechenland stranden jedes Jahr zehntausende Flüchtlinge aus Afghanistan, Pakistan, Iran, Syrien und Afrika. Viele von ihnen werden in Lagern inhaftiert, die Zustände dort sind katastrophal (Asylsuchende und Migranten in Griechenland). Häufig können die Flüchtlinge keinen Asylantrag stellen und müssen rassistische Übergriffe fürchten. Mit einer Petition an den Präsidenten des Europäischen Parlaments setzt sich Amnesty International für die Einhaltung von Flüchtlingsrechten in Europa ein: Unterschriftsliste.

Gewalt gegen Frauen
Jeden Tag werden Millionen Frauen überall auf der Welt zu Opfern von Gewalt. Sie werden verprügelt, vergewaltigt, versklavt, gedemütigt, gequält und getötet. Weltweit ist jede dritte Frau betroffen. Von der Geburt bis zum Tod, in Friedens- wie in Kriegszeiten erleiden Frauen Gewalt und Diskriminierung sowohl durch den Staat als auch durch ihr gesellschaftliches oder familiäres Umfeld. Gewalt gegen Frauen ist nicht nur in bestimmten politischen oder wirtschaftlichen Systemen anzutreffen, sie ist in allen Gesellschaften rund um den Erdball über die Grenzen von Wohlstand, Hautfarbe und Kultur hinweg eine alltägliche Realität.

In Ägypten sind lt. UNICEF 90 % aller Mädchen und Frauen beschnitten. Das ist eine der höchsten Beschneidungsraten weltweit. Fast jedes Mädchen und jede Frau, die in Kairo öffentliche Verkehrsmittel benutzt hat oder auf die Straße gegangen ist, hat schon einmal eine Art verbaler oder physischer sexueller Belästigung erlebt, ungeachtet ihres Alters, sozialen Status oder der Wahl ihrer Kleidung. In Kairo werden immer wieder Frauen von gewalttätigen Mobs angegriffen, sexuell belästigt und vergewaltigt.

In der Demokratischen Republik Kongo herrscht seit zwei Jahrzehnten ein bewaffneter Konflikt, in dem unzählige Frauen und Mädchen vergewaltigt wurden, oft unter Androhung von Waffengewalt. Ein großer Teil dieser Verbrechen wird von Soldaten der Regierungsarmee und Polizisten begangen. Auch die verschiedenen Rebellengruppen gehören zu den Tätern. Die Demokratische Republik Kongo gilt als gefährlichstes Land der Welt für Frauen. Waffen spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Im Kongo sind rund 60 % der Täter bewaffnet. In den vergangenen Jahren wurde die kongolesische Regierung mit großen Mengen an Kleinwaffen, Munition, Tränengas, gepanzerten Fahrzeugen, Artilleriegeschossen und Granaten beliefert. Der Großteil dieser Waffen stammt aus China, Frankreich, der Ukraine und den USA. In den meisten von Amnesty International untersuchten Fällen wurden die Waffenlieferungen von den zuständigen Regierungen genehmigt, obwohl das hohe Risiko bekannt war, dass sie für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen im Kongo verwendet werden würden. Derzeit setzt sich Amnesty International für ein schärferes internationales Waffenkontrollabkommen ein: Kampagne “Hände hoch für Waffenkontrolle

31. Dezember 2018