Burundi: Präsident begnadigt Journalist_innen

Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi nach ihrer Freilassung im Dezember 2020. © Iwacu

Bereits am 24. Dezember 2020 wurden die vier Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi freigelassen. Einen Tag zuvor hatte sie der Präsident von Burundi begnadigt. Die vier waren am 22. Oktober 2019 in der Provinz Bubanza willkürlich festgenommen worden, wo sie über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe berichten wollten. Alle vier arbeiten für Iwacu – eines der wenigen unabhängigen Nachrichtenportale, die noch in Burundi tätig sind.

Sachlage
Nach 14 Monaten im Gefängnis wurden die vier Iwacu-Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi am 24. Dezember 2020 freigelassen. Die vier waren am 22. Oktober 2019 bei ihrer Ankunft in der Provinz Bubanza zusammen mit ihrem Fahrer Adolphe Masabarakiza willkürlich festgenommen worden. Vor Antritt der Reise hatten sie die Provinzbehörden wie üblich über ihre Reisepläne unterrichtet – nur, um bei ihrer Ankunft festgenommen zu werden. Laut Iwacu waren die vier Jorurnalist_innen mit ihrem Fahrer dorthin gefahren, um über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe zu berichten. Der Fahrer wurde am 20. November 2019 gegen Kaution freigelassen, die vier Journalist_innen mussten jedoch in Haft bleiben. Adolphe Masabarakiza wurde am 30. Januar 2020 freigesprochen, während die vier Iwacu-Journalist_innen am 30. Januar 2020 von einem Gericht in Bubanza zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Burundischer Francs (etwa 430 EUR) verurteilt wurden. Sie legten am 21. Februar 2020 Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Die ursprüngliche Anklage “Konspiration zur Untergrabung der Staatssicherheit” war bei der Urteilsverkündung in “unmöglicher Versuch der Untergrabung der Staatssicherheit” geändert worden. Während des Prozesses konnte die Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür vorlegen, dass die Journalist_innen Kontakt zu einer bewaffneten Gruppe gehabt hätten. Somit verletzte ihre Verurteilung sowohl Bestimmungen der burundischen Verfassung als auch internationale Verpflichtungen Burundis, die Meinungsfreiheit zu gewährleisten.

Iwacu zählt zu den wenigen unabhängigen Nachrichtenportalen, die noch in Burundi tätig sind. Seit Beginn der aktuellen Krise im April 2015 stehen Journalist_innen, Menschenrechtsaktivist_innen und Mitglieder der Opposition im Visier der Behörden. Viele wurden gezwungen, ins Exil zu gehen.

Wir sind davon überzeugt, dass die Kampagne von Amnesty International – in Zusammenarbeit mit anderen nationalen, regionalen und internationalen Organisationen – zu der Entscheidung beigetragen hat, die vier Journalist_innen zu begnadigen.

Zurzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzwerkes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.